Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Circle-Fit Germany UG (Stand 04.11.2025)



1.               Allgemeines und Geltungsbereich

1.1            Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Ver-träge („Mitgliedsverträge“) zwischen der Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee (nachfolgend „Circle-Fit“) mit ihren Mitliedern (Mitglied und Circle-Fit nachfolgend je einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“) über die Nutzung von Fitnesseinrichtungen der Marke Circle-Fit.

1.2            „Mitglieder“ sind jene natürliche Personen, die aufgrund eines mit der Circle-Fit abge-schlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der unter der Marke „Circle-Fit“ betriebenen Fitnesseinrichtungen (nachfolgend zusammen „Studios“ und je einzeln „Studio“) nach Maßgabe dieser AGB, des jeweiligen Mitgliedsvertrages und der jeweiligen Hausordnung berechtigt sind.

1.3            Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.4            Diese AGB gelten ausschließlich. Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Mitglied (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vor-rang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Ge-genbeweises, ein Vertrag zwischen den Parteien bzw. die Bestätigung von Circle-Fit min-destens in Textform (z. B. E-Mail) maßgebend.

1.5            Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Mitglieds in Bezug auf den Mitgliedsver-trag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind mindestens in Text-form (z. B. E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, ins-besondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

1.6            Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2.               Vertragsschluss

2.1            Angebote insb. auch Rabattaktionen von Circle-Fit sind – sofern nicht anders bezeichnet – stets freibleibend und unverbindlich.

2.2            Vertragsschluss im Studio

2.2.1       Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch Antragstellung des Mitglieds vor Ort auf einem digitalen Endgerät (z. B. Bildschirm, iPad, Tablet oder ähnliches). Der vom Mitglied gestellte Antrag ist ein bindendes Angebot des Mitglieds an Circle-Fit zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Ein Antrag wird mit elektronischer Sig-natur des Antrags durch das Mitglied (z. B. mittels Unterschrift per Finger oder Mauszeiger auf dem digitalen Endgerät) gestellt.

2.2.2       Der Mitgliedsvertrag kommt mit der Annahmebestätigung durch Circle-Fit zustande. Das Mitglied erhält die Annahmebestätigung, d. h. sämtliche Vertragsunterlagen per E-Mail oder auf Wunsch des Mitglieds in ausgedruckter Form. Im Falle eines Vertragsabschlusses mittels eines digitalen Endgeräts ist die Annahmebestätigung auch ohne Unterschrift von Circle-Fit wirksam.

2.3            Online-Vertragsabschluss

2.3.1       Die Darstellungen der Angebote und Mitgliedstarife von Circle-Fit auf der Website (bspw. unter https://www.circle-fit.com/de/) stellen kein rechtlich bindendes Ange-bot dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Aufforderung an das Mitglied, sei-nerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages abzu-geben.

2.3.2       Das Mitglied gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertra-ges ab, indem es im letzten Schritt des Anmeldeprozesses durch Anklicken der Checkbox diesen AGB zustimmt sowie durch Anklicken einer weiteren Checkbox bestätigt, dass es die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat und an-schließend die Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ anklickt.

2.3.3       Vor Abgabe eines Angebots kann das Mitglied seine Eingaben und etwaige Einga-befehler (z. B. bzgl. Bezahlart, persönliche Daten oder ausgewähltes Studio) jeder-zeit korrigieren. Das Mitglied kann den Vertragsschlussprozess komplett abbre-chen, indem es sein Browser-Fenster schließt.

2.3.4       Vor Abgabe des Angebots kann das Mitglied diese AGB sowie die Widerrufsbeleh-rung von Circle-Fit einsehen, indem es den entsprechenden Link betätigt. Die Links befinden sich oberhalb des Buttons „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ im Text neben der jeweiligen Checkbox. Das Mitglied hat die Möglichkeit, diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung mit Hilfe der Speicherfunktion seines Internetbrowsers zu speichern bzw. mit der Druckfunktion zu drucken.

2.3.5       Die Annahme des Angebots durch Circle-Fit erfolgt per E-Mail durch Circle-Fit; in dieser E-Mail übersendet Circle-Fit den Mitgliedsvertrag, diese AGB sowie die Da-tenschutzbestimmungen. Durch die Annahme kommt der Mitgliedsvertrag zwi-schen den Parteien zustande.

2.3.6       Circle-Fit ist berechtigt, ein Angebot des Mitglieds innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang des Angebots anzunehmen. „Werktage“ im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Circle-Fit.

2.4            Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

2.5            Circle-Fit kommuniziert mit dem Mitglied im Zuge des Vertragsschlusses regelmäßig per E-Mail. Das Mitglied hat daher sicherzustellen, dass die von ihm im Rahmen des Vertrags-schlusses angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und das Mitglied E-Mails von Circle-Fit erhält. Insbesondere hat das Mitglied etwaig genutzte Spam-Filter für den Empfang der E-Mails von Circle-Fit entsprechend zu konfigurieren.


3.               Besonderheiten für Jugendliche

Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden und auch nicht an einem Probetraining teilnehmen. Für Jugendliche nach Vollendung des 16. Le-bensjahres, aber vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.



4.               Widerrufsrecht

4.1            Die folgende Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher und nur für den Fall zu, dass der Mitgliedsvertrag ausschließlich per Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per E-Mail, Telefax und/oder Post abgeschlossen wird. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Mitgliedsvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Das folgende Widerrufsrecht besteht daher nicht bei einem Vertragsschluss vor Ort in einem Studio.

- WIDERRUFSBELEHRUNG -

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee, E-Mail: info@germany.circle-fit.com) mittels ei-ner eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beige-fügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebo-tene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen we-gen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit-punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Ver-trag vorgesehenen Leistungen entspricht.

- ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG -

4.2            Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

- MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR -


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

-  An: Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee, E-Mail: info@germany.circle-fit.com:


-  Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

-  Bestellt am (*) / erhalten am (*)


-  Name des/der Verbraucher(s)


-  Anschrift des / der Verbraucher(s)


-  Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


-  Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen


- ENDE MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR -


5.               Nutzung der Studios

5.1            Eigenständiges Training in den Circle-Fit Studios

Das Mitglied trainiert innerhalb der Studios grundsätzlich eigenständig und auf eigene Ge-fahr. Eine (dauerhafte) Überwachung durch anwesendes Personal von Circle-Fit gibt es nicht. Aus diesem Grund muss das Mitglied besondere Aufmerksamkeit auf den eigenen Gesundheitszustand und die Eigensicherung während des Trainings legen. Circle-Fit stellt ein umfassendes Alarm- und Notfallkonzept durch Videoüberwachung und Notfallschalter bereit, durch welches im Notfall Hilfe geleistet oder weitere Gefahrabwehrmaßnahmen (bspw. durch Rettungskräfte) eingeleitet werden können. Im Rahmen der Ersteinweisung erläutert Circle-Fit das Alarm- und Notfallkonzept.

5.2            Umfang der Studionutzung

5.2.1       Das Mitglied erhält nach Maßgabe des Mitgliedsvertrages (inkl. dieser AGB) sowie der Hausordnung Zutritt zu allen Studios der Marke Circle-Fit und ist berechtigt, diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

5.2.2       Der Zutritt zu den Studios ist den Mitgliedern vorbehalten. Es findet eine technische Einlasskontrolle statt. Für den Zugang zu den Studios und für die Nutzung der Ge-räte wird eine Anmeldung in der „Circle Fit Club“-App oder ein analoger Studiopass in Form eines Armbands benötigt. Der analoge Studiopass verbleibt im Eigentum der Circle-Fit und wird dem Mitglied nur leihweise übertragen. Circle-Fit stellt dem Mitglied mit Vertragsschluss eine detaillierte Anleitung zur Ersteinweisung in die Studios bereit.

5.2.3       Das Mitglied kann während der Laufzeit seins Mitgliedsvertrages uneingeschränkt alle Einrichtungen von Circle-Fit nutzen. Für bestimmte zusätzliche Einrichtungen und Produkte wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese spezifischen Einrich-tungen und Produkte werden auf der Website von Circle-Fit (https://www.circle-fit.com/de/) unter der Bezeichnung „Zusatzleistungen/Add-ons“ aufgeführt.

5.2.4       Circle-Fit hat keinen Einfluss auf Studios, die zwar unter dem Namen bzw. der Marke „Circle-Fit“ betrieben werden, aber nicht direkt von der Circle-Fit Germany UG betrieben werden.

5.2.5       Circle-Fit ist nicht verantwortlich und gibt keinerlei Gewährleistungen oder Garan-tien im Hinblick auf die Nutzung von Studios, die nicht von der Circle-Fit Germany UG betrieben werden.

5.2.6       Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienst-leistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3            Studiozeiten

Das Mitglied ist grundsätzlich dazu berechtigt unbeschränkt die Studios 24 Stunden täglich zu nutzen.

Circle-Fit behält sich das Recht vor, von Circle-Fit betriebene Studios vorübergehend oder dauerhaft zu ändern oder ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere während Feier-tagen, aufgrund von Umbauten oder internen Schulungstagen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen.

5.4            Hausordnungen

Circle-Fit ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte. Das Mitglied hat die Hausordnungen einzuhalten.


6.               Pflichten des Mitglieds

6.1            Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Studiopasses zu sorgen. Einen Verlust des Studiopasses hat das Mitglied unverzüglich per E-Mail an info@germany.circle-fit.com zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Studiopasses gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Ver-wendung (z. B. durch Dritte) befreit.

6.2            Bei Verlust oder Beschädigung eines Studiopasses, die dessen Gebrauch unmöglich macht, ist das Mitglied verpflichtet, einen neuen Studiopass zum Preis von EUR 15,00 zu erwerben.

6.3            Das Mitglied ist verpflichtet, der Circle-Fit bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklä-rungen von der Circle-Fit (z. B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und das Mitglied E-Mails von Circle-Fit erhält. Insbesondere hat das Mitglied etwaig genutzte Spam-Filter für den Empfang der E-Mails von Circle-Fit ent-sprechend zu konfigurieren.

6.4            Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Circle-Fit unverzüglich mitzuteilen.

6.5            Die Mitgliedschaft bei der Circle-Fit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Studiopass ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Dem Mitglied ist nicht gestattet dritten Personen Zugang zu den Studios per „Circle-Fit Club“-App zu ermöglichen.

6.6            Jede Nutzung der Einrichtungen und Vorkehrungen von Circle-Fit erfolgt auf eigenes Ri-siko. Jedes Mitglied muss sich vor der Nutzung einer Einrichtung oder der Teilnahme an einer Aktivität selbst vergewissern, ob die Nutzung bzw. Teilnahme für ihn/sie medizinisch unbedenklich ist. Im Zweifelsfall hinsichtlich des eigenen körperlichen Zustands ist es rat-sam, fachkundigen Rat bei einem Arzt oder medizinischen Spezialisten einzuholen, um zu bestimmen, welche Art und Intensität der Bewegung angemessen ist.

6.7            Im Falle der schuldhaften Verletzung der Einrichtung des Studios oder Gegenstände bzw. Rechtsgüter Dritter ist das Mitglieds zum Ersatz des Schadens entsprechend den gesetzli-chen Vorschriften verpflichtet. Das Mitglied verpflichtet sich Circle-Fit in einem solchem Fall von Ansprüchen Dritter freizustellen.


7.               Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

7.1            Fälligkeit der Beiträge

7.1.1       Haben die Parteien eine Aufnahmegebühr vereinbart, wird diese Gebühr am ersten Freitag fällig, der auf den Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrags folgt.

7.1.2       Der erste zwischen den Parteien vereinbarte Mitgliedsbeitrag wird für vier (4) Wo-chen im Voraus (Teilleistungszeitraum) am ersten Freitag fällig, der auf den Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrags folgt. Alle weiteren zukünftigen Mit-gliedsbeiträge werden jeweils an dem Freitag fällig, der vier (4) Wochen nach der Fälligkeit des vorherigen Mitgliedsbeitrags liegt, d. h., die Mitgliedbeiträge werden alle vier (4) Wochen, jeweils freitags, zur Zahlung fällig.

7.2            Preisanpassungsrecht

7.2.1       Haben die Parteien Mitgliedsbeiträge vereinbart, die jeweils für einen bestimmten Zeitraum im Voraus zu bezahlen sind, ist Circle-Fit berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Circle-Fit wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausü-ben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Mo-natsersten wirksam.

7.2.2       Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

7.3            Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Sofern nichts anderes vereinbart, erteilt das Mitglied der Circle-Fit ein schriftliches SEPA-Lastschriftenmandat. Das Mitglied hat Sorge dafür zu tragen, dass das hinterlegte Bank-konto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebüh-ren aufweist.

7.4            Zahlungsverzug

7.4.1       Das Mitglied gerät ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn eine Zahlung am Fäl-ligkeitstag entsprechend Ziffer 7.1 dieser AGB nicht erfolgt, etwa weil das Konto des Mitglieds nicht belastet werden konnte.

7.4.2       Circle-Fit behält sich im Falle des Zahlungsverzuges des Mitglieds die Geltendma-chung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Kosten einer erforderlichen Rechtsverfolgung insb. Mahn- und Inkassokosten sowie Rechtsanwaltskosten aus-drücklich vor. Erfolgt eine Bezahlung der Beiträge und Gebühren per SEPA-Last-schriftmandat hat das Mitglied auch zusätzliche Kosten zu tragen, die für erfolglose Einzugsversuche anfallen.

7.5            Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder gegen solche Forderungen von Circle-Fit aufrechnen, die in einem synallagmatischen Ver-hältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprü-chen des Mitglieds gegen die Circle-Fit auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

8.               Mängelgewährleistung

8.1            Die Gewährleistungsrechte des Mitglieds bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 536 ff. BGB), sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

8.2            Die verschuldensunabhängige Haftung von Circle-Fit auf Schadenersatz für bei Vertrags-schluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB).

8.3            Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausge-schlossen.


9.               Vertragslaufzeit / Vertragsverlängerung / Kündigung / Stilllegung

9.1            Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

9.1.1       Der Mitgliedsvertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag vereinbarte Min-destvertragslaufzeit (nachfolgend „Mindestlaufzeit“).

9.1.2       Der Mitgliedsvertrag beginnt zu dem im Mitgliedsvertrag genannten Zeitpunkt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Mindestlaufzeit.

9.1.3       Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Laufzeit des Mitgliedsvertrag automatisch jeweils um die Dauer der Mindestlaufzeit (je eine „Verlängerungspe-riode“), wenn nicht eine der Parteien den Mitgliedsvertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit oder der bei Kündigung laufenden Ver-längerungsperiode gekündigt hat. Hat also beispielsweise der vom Mitglied im Mit-gliedsvertrag gewählte Tarif eine zwölf (12)-monatige Mindestlaufzeit, beträgt die Verlängerungsperiode ebenfalls zwölf (12) Monate und die Laufzeit des Mitglieds-vertrags verlängert sich um diese Verlängerungsperiode, wenn nicht eine der Par-teien den Mitgliedsvertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der Min-destlaufzeit gekündigt hat. Gleichlaufend verlängert sich die Laufzeit in diesem Tarif jeweils um eine weitere Verlängerungsperiode von zwölf (12) Monaten, wenn nicht eine der Parteien den Mitgliedsvertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der bei Kündigung laufenden Verlängerungsperiode gekündigt hat.

9.1.4       Wenn die Parteien keine Mindestlaufzeit vereinbart haben, verlängert sich die Lauf-zeit des Mitgliedsvertrags laufend jeweils nach Ablauf von vier (4) Wochen um wei-tere vier (4) Wochen, sofern der Mitgliedsvertrag nicht von einer der Parteien zum Ablauf der vier (4) Wochen gekündigt wird. Eine Kündigung kann von jeder Partei jederzeit vor Ablauf der vier (4) Wochen erfolgen.

9.1.5       Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung durch eine Partei ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei.

9.2            Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (fristlose Kündigung) bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund, der eine fristlose Kündigung durch Circle-Fit rechtfertigt, liegt insbesondere dann vor, wenn sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der der Summe von zwei (2) monatlichen Gesamtbeiträgen ent-spricht, in Verzug befindet.

9.3            Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Eine Kündigung durch das Mitglied ist auch über die „Circle-Fit Club“-App möglich.

9.4            Vertragsstillegung

9.4.1       Das Mitglied ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag für die Dauer einer durch Krankheit oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen bedingten, zeitweisen Verhinde-rung der Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistungen vorübergehend stillzule-gen.

9.4.2       Eine Stelllegung des Mitgliedsvertrags setzt einen vorherigen Antrag des Mitglieds bei der Circle-Fit voraus. Dieser Antrag ist per E-Mail an info@germany.circle-fit.com oder über die „Circle-Fit Club“-App einzureichen.

9.4.3       Eine Vertragsstilllegung kann nur beantragt werden, wenn eine entsprechende ge-sundheitliche Einschränkung oder Krankheit durch ein ärztliches Attest nachgewie-sen wird. Das Attest muss sowohl die voraussichtliche Dauer der Einschränkung oder Erkrankung als auch die Sportunfähigkeit des Mitglieds ausweisen.

9.4.4       Die Stilllegung ist ausschließlich für den im Attest angegebenen Zeitraum und nur für die Zukunft möglich. Eine rückwirkende Stilllegung ist ausgeschlossen.

9.4.5       Sofern der Nachweis einer Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkung im Sinne von Ziffer 9.4.3 ausreicht, genehmigt Circle-Fit die Vertragsstillegung für die im Attest angegebene voraussichtliche Dauer der Einschränkung oder Erkrankung. Für die Dauer der genehmigten Stilllegung ruhen die Hauptleistungspflichten beider Parteien, insb. fällt für diesen Zeitraum kein Mitgliedsbeitrag an.

9.4.6       Die Laufzeit des Mitgliedsvertrags einschließlich einer etwa vereinbarten Mindest-laufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.

9.4.7       Die Stilllegung endet automatisch mit Ablauf des im Attest genannten voraussicht-lichen Zeitraums oder mit der vorzeitigen Wiederaufnahme der Nutzung durch das Mitglied, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Im Falle einer vorzeitigen Wiederaufnahme verkürzt sich die Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 9.4.6 ent-sprechend.

9.4.8       Die im Rahmen der Antragstellung vorgelegten ärztlichen Atteste werden vertrau-lich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt.

9.4.9       Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


10.            Haftung

10.1         Circle-Fit haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nach-folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

10.2         Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet Circle-Fit unbeschränkt im Rahmen der Ver-schuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.3         Vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegen-heiten; unerhebliche Pflichtverletzung) haftet Circle-Fit in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflich-tung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mitgliedsvertrages über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und ver-trauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Circle-Fit jedoch auf den Ersatz des vorher-sehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.4         Die verschuldensunabhängige Haftung von Circle-Fit auf Schadenersatz für bei Vertrags-schluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB).

10.5         Die sich aus Ziffern 10.3 und 10.4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Circle-Fit nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten klarstellend nicht, wenn Circle-Fit einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

10.6         Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


11.            Höhere Gewalt

11.1         Ereignisse höherer Gewalt befreien die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Par-tei für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt von den Verpflichtungen aus dem Mitgliedsvertrag.

11.2         Ein „Ereignis höherer Gewalt“ ist jedes Ereignis bzw. jeder Umstand, das/der eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen aus dem Mitgliedsvertrag zu erfül-len, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei („betroffene Partei“) nach-weist, dass (i) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt, (ii) dieses Hindernis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergese-hen werden konnte; und (iii) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. In folgen-den Fällen, wird vermutet, dass ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt, soweit die betroffene Partei nachweist, dass die Voraussetzung unter dieser Ziffer 11.2 (iii) erfüllt ist: (a) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, um-fangreiche militärische Mobilisierung; (b) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;

(c) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (d) Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (e) Pest, Epide-mie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis sowie staatliche Anordnungen im Zu-sammenhang mit diesen Ereignissen; (f) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (g) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummel-streik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

11.3         Sofern eine Partei eine Verpflichtung aus dem Mitgliedsvertrag aufgrund eines Versäum-nisses eines Dritten, den sie mit der Erfüllung des Mitgliedsvertrag ganz oder teilweise be-auftragt hat, nicht erfüllt, kann sich diese Partei auf höhere Gewalt nur berufen, soweit das Ereignis höherer Gewalt nicht nur bei der Partei selbst, sondern auch bei dem Dritten vor-liegt.

11.4         Die Partei, die sich auf ein Ereignis höherer Gewalt beruft, hat die andere Partei unverzüg-lich nach Bekanntwerden des Ereignisses höherer Gewalt mindestens in Textform (z. B. E-Mail) zu benachrichtigen und Informationen über das Ereignis höherer Gewalt, seine vo-raussichtliche Dauer und das Ausmaß der Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu übermitteln. Jede Partei unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um ein Ereignis Höherer Gewalt zu vermeiden oder zu beseitigen und die Erfüllung ihrer betroffenen Ver-pflichtungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen.


12.            Datenschutz

Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von Circle-Fit, abrufbar unter https://www.circle-fit.com/datenschutzerklaerung.


13.            Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1         Der Mitgliedsvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vor-schriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kauf-rechts. Sofern das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat, bleibt dem Mitglied der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen seines Aufenthalts-staats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.

13.2         Soweit das Mitglied bei Abschluss des Mitgliedsvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnli-chen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch Circle-Fit aus Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnli-chen Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitig-keiten der Sitz von Circle-Fit.

14.            Streitbeilegung bei Verbraucherverträgen

14.1         Entsprechend der Verpflichtung aus Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 524/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) weist Circle-Fit das Mitglied darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt. Das Mitglied kann diese Plattform unter https://ec.eu-ropa.eu/consumers/odr erreichen. Die E-Mail-Adresse von Circle-Fit lautet: info@ger-many.circle-fit.com.

14.2         Circle-Fit ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzu-nehmen.

15.            Salvatorische Klausel

Der Mitgliedsvertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Sofern dies für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.


der Circle-Fit Germany UG (Stand 04.11.2025)



1.               Allgemeines und Geltungsbereich

1.1            Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Ver-träge („Mitgliedsverträge“) zwischen der Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee (nachfolgend „Circle-Fit“) mit ihren Mitliedern (Mitglied und Circle-Fit nachfolgend je einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“) über die Nutzung von Fitnesseinrichtungen der Marke Circle-Fit.

1.2            „Mitglieder“ sind jene natürliche Personen, die aufgrund eines mit der Circle-Fit abge-schlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der unter der Marke „Circle-Fit“ betriebenen Fitnesseinrichtungen (nachfolgend zusammen „Studios“ und je einzeln „Studio“) nach Maßgabe dieser AGB, des jeweiligen Mitgliedsvertrages und der jeweiligen Hausordnung berechtigt sind.

1.3            Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.4            Diese AGB gelten ausschließlich. Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Mitglied (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vor-rang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Ge-genbeweises, ein Vertrag zwischen den Parteien bzw. die Bestätigung von Circle-Fit min-destens in Textform (z. B. E-Mail) maßgebend.

1.5            Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Mitglieds in Bezug auf den Mitgliedsver-trag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind mindestens in Text-form (z. B. E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, ins-besondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

1.6            Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2.               Vertragsschluss

2.1            Angebote insb. auch Rabattaktionen von Circle-Fit sind – sofern nicht anders bezeichnet – stets freibleibend und unverbindlich.

2.2            Vertragsschluss im Studio

2.2.1       Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch Antragstellung des Mitglieds vor Ort auf einem digitalen Endgerät (z. B. Bildschirm, iPad, Tablet oder ähnliches). Der vom Mitglied gestellte Antrag ist ein bindendes Angebot des Mitglieds an Circle-Fit zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Ein Antrag wird mit elektronischer Sig-natur des Antrags durch das Mitglied (z. B. mittels Unterschrift per Finger oder Mauszeiger auf dem digitalen Endgerät) gestellt.

2.2.2       Der Mitgliedsvertrag kommt mit der Annahmebestätigung durch Circle-Fit zustande. Das Mitglied erhält die Annahmebestätigung, d. h. sämtliche Vertragsunterlagen per E-Mail oder auf Wunsch des Mitglieds in ausgedruckter Form. Im Falle eines Vertragsabschlusses mittels eines digitalen Endgeräts ist die Annahmebestätigung auch ohne Unterschrift von Circle-Fit wirksam.

2.3            Online-Vertragsabschluss

2.3.1       Die Darstellungen der Angebote und Mitgliedstarife von Circle-Fit auf der Website (bspw. unter https://www.circle-fit.com/de/) stellen kein rechtlich bindendes Ange-bot dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Aufforderung an das Mitglied, sei-nerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages abzu-geben.

2.3.2       Das Mitglied gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertra-ges ab, indem es im letzten Schritt des Anmeldeprozesses durch Anklicken der Checkbox diesen AGB zustimmt sowie durch Anklicken einer weiteren Checkbox bestätigt, dass es die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat und an-schließend die Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ anklickt.

2.3.3       Vor Abgabe eines Angebots kann das Mitglied seine Eingaben und etwaige Einga-befehler (z. B. bzgl. Bezahlart, persönliche Daten oder ausgewähltes Studio) jeder-zeit korrigieren. Das Mitglied kann den Vertragsschlussprozess komplett abbre-chen, indem es sein Browser-Fenster schließt.

2.3.4       Vor Abgabe des Angebots kann das Mitglied diese AGB sowie die Widerrufsbeleh-rung von Circle-Fit einsehen, indem es den entsprechenden Link betätigt. Die Links befinden sich oberhalb des Buttons „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ im Text neben der jeweiligen Checkbox. Das Mitglied hat die Möglichkeit, diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung mit Hilfe der Speicherfunktion seines Internetbrowsers zu speichern bzw. mit der Druckfunktion zu drucken.

2.3.5       Die Annahme des Angebots durch Circle-Fit erfolgt per E-Mail durch Circle-Fit; in dieser E-Mail übersendet Circle-Fit den Mitgliedsvertrag, diese AGB sowie die Da-tenschutzbestimmungen. Durch die Annahme kommt der Mitgliedsvertrag zwi-schen den Parteien zustande.

2.3.6       Circle-Fit ist berechtigt, ein Angebot des Mitglieds innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang des Angebots anzunehmen. „Werktage“ im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Circle-Fit.

2.4            Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

2.5            Circle-Fit kommuniziert mit dem Mitglied im Zuge des Vertragsschlusses regelmäßig per E-Mail. Das Mitglied hat daher sicherzustellen, dass die von ihm im Rahmen des Vertrags-schlusses angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und das Mitglied E-Mails von Circle-Fit erhält. Insbesondere hat das Mitglied etwaig genutzte Spam-Filter für den Empfang der E-Mails von Circle-Fit entsprechend zu konfigurieren.


3.               Besonderheiten für Jugendliche

Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden und auch nicht an einem Probetraining teilnehmen. Für Jugendliche nach Vollendung des 16. Le-bensjahres, aber vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.



4.               Widerrufsrecht

4.1            Die folgende Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher und nur für den Fall zu, dass der Mitgliedsvertrag ausschließlich per Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per E-Mail, Telefax und/oder Post abgeschlossen wird. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Mitgliedsvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Das folgende Widerrufsrecht besteht daher nicht bei einem Vertragsschluss vor Ort in einem Studio.

- WIDERRUFSBELEHRUNG -

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee, E-Mail: info@germany.circle-fit.com) mittels ei-ner eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beige-fügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebo-tene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen we-gen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit-punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Ver-trag vorgesehenen Leistungen entspricht.

- ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG -

4.2            Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

- MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR -


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

-  An: Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee, E-Mail: info@germany.circle-fit.com:


-  Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

-  Bestellt am (*) / erhalten am (*)


-  Name des/der Verbraucher(s)


-  Anschrift des / der Verbraucher(s)


-  Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


-  Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen


- ENDE MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR -


5.               Nutzung der Studios

5.1            Eigenständiges Training in den Circle-Fit Studios

Das Mitglied trainiert innerhalb der Studios grundsätzlich eigenständig und auf eigene Ge-fahr. Eine (dauerhafte) Überwachung durch anwesendes Personal von Circle-Fit gibt es nicht. Aus diesem Grund muss das Mitglied besondere Aufmerksamkeit auf den eigenen Gesundheitszustand und die Eigensicherung während des Trainings legen. Circle-Fit stellt ein umfassendes Alarm- und Notfallkonzept durch Videoüberwachung und Notfallschalter bereit, durch welches im Notfall Hilfe geleistet oder weitere Gefahrabwehrmaßnahmen (bspw. durch Rettungskräfte) eingeleitet werden können. Im Rahmen der Ersteinweisung erläutert Circle-Fit das Alarm- und Notfallkonzept.

5.2            Umfang der Studionutzung

5.2.1       Das Mitglied erhält nach Maßgabe des Mitgliedsvertrages (inkl. dieser AGB) sowie der Hausordnung Zutritt zu allen Studios der Marke Circle-Fit und ist berechtigt, diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

5.2.2       Der Zutritt zu den Studios ist den Mitgliedern vorbehalten. Es findet eine technische Einlasskontrolle statt. Für den Zugang zu den Studios und für die Nutzung der Ge-räte wird eine Anmeldung in der „Circle Fit Club“-App oder ein analoger Studiopass in Form eines Armbands benötigt. Der analoge Studiopass verbleibt im Eigentum der Circle-Fit und wird dem Mitglied nur leihweise übertragen. Circle-Fit stellt dem Mitglied mit Vertragsschluss eine detaillierte Anleitung zur Ersteinweisung in die Studios bereit.

5.2.3       Das Mitglied kann während der Laufzeit seins Mitgliedsvertrages uneingeschränkt alle Einrichtungen von Circle-Fit nutzen. Für bestimmte zusätzliche Einrichtungen und Produkte wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese spezifischen Einrich-tungen und Produkte werden auf der Website von Circle-Fit (https://www.circle-fit.com/de/) unter der Bezeichnung „Zusatzleistungen/Add-ons“ aufgeführt.

5.2.4       Circle-Fit hat keinen Einfluss auf Studios, die zwar unter dem Namen bzw. der Marke „Circle-Fit“ betrieben werden, aber nicht direkt von der Circle-Fit Germany UG betrieben werden.

5.2.5       Circle-Fit ist nicht verantwortlich und gibt keinerlei Gewährleistungen oder Garan-tien im Hinblick auf die Nutzung von Studios, die nicht von der Circle-Fit Germany UG betrieben werden.

5.2.6       Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienst-leistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3            Studiozeiten

Das Mitglied ist grundsätzlich dazu berechtigt unbeschränkt die Studios 24 Stunden täglich zu nutzen.

Circle-Fit behält sich das Recht vor, von Circle-Fit betriebene Studios vorübergehend oder dauerhaft zu ändern oder ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere während Feier-tagen, aufgrund von Umbauten oder internen Schulungstagen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen.

5.4            Hausordnungen

Circle-Fit ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte. Das Mitglied hat die Hausordnungen einzuhalten.


6.               Pflichten des Mitglieds

6.1            Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Studiopasses zu sorgen. Einen Verlust des Studiopasses hat das Mitglied unverzüglich per E-Mail an info@germany.circle-fit.com zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Studiopasses gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Ver-wendung (z. B. durch Dritte) befreit.

6.2            Bei Verlust oder Beschädigung eines Studiopasses, die dessen Gebrauch unmöglich macht, ist das Mitglied verpflichtet, einen neuen Studiopass zum Preis von EUR 15,00 zu erwerben.

6.3            Das Mitglied ist verpflichtet, der Circle-Fit bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklä-rungen von der Circle-Fit (z. B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und das Mitglied E-Mails von Circle-Fit erhält. Insbesondere hat das Mitglied etwaig genutzte Spam-Filter für den Empfang der E-Mails von Circle-Fit ent-sprechend zu konfigurieren.

6.4            Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Circle-Fit unverzüglich mitzuteilen.

6.5            Die Mitgliedschaft bei der Circle-Fit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Studiopass ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Dem Mitglied ist nicht gestattet dritten Personen Zugang zu den Studios per „Circle-Fit Club“-App zu ermöglichen.

6.6            Jede Nutzung der Einrichtungen und Vorkehrungen von Circle-Fit erfolgt auf eigenes Ri-siko. Jedes Mitglied muss sich vor der Nutzung einer Einrichtung oder der Teilnahme an einer Aktivität selbst vergewissern, ob die Nutzung bzw. Teilnahme für ihn/sie medizinisch unbedenklich ist. Im Zweifelsfall hinsichtlich des eigenen körperlichen Zustands ist es rat-sam, fachkundigen Rat bei einem Arzt oder medizinischen Spezialisten einzuholen, um zu bestimmen, welche Art und Intensität der Bewegung angemessen ist.

6.7            Im Falle der schuldhaften Verletzung der Einrichtung des Studios oder Gegenstände bzw. Rechtsgüter Dritter ist das Mitglieds zum Ersatz des Schadens entsprechend den gesetzli-chen Vorschriften verpflichtet. Das Mitglied verpflichtet sich Circle-Fit in einem solchem Fall von Ansprüchen Dritter freizustellen.


7.               Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

7.1            Fälligkeit der Beiträge

7.1.1       Haben die Parteien eine Aufnahmegebühr vereinbart, wird diese Gebühr am ersten Freitag fällig, der auf den Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrags folgt.

7.1.2       Der erste zwischen den Parteien vereinbarte Mitgliedsbeitrag wird für vier (4) Wo-chen im Voraus (Teilleistungszeitraum) am ersten Freitag fällig, der auf den Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrags folgt. Alle weiteren zukünftigen Mit-gliedsbeiträge werden jeweils an dem Freitag fällig, der vier (4) Wochen nach der Fälligkeit des vorherigen Mitgliedsbeitrags liegt, d. h., die Mitgliedbeiträge werden alle vier (4) Wochen, jeweils freitags, zur Zahlung fällig.

7.2            Preisanpassungsrecht

7.2.1       Haben die Parteien Mitgliedsbeiträge vereinbart, die jeweils für einen bestimmten Zeitraum im Voraus zu bezahlen sind, ist Circle-Fit berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Circle-Fit wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausü-ben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Mo-natsersten wirksam.

7.2.2       Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

7.3            Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Sofern nichts anderes vereinbart, erteilt das Mitglied der Circle-Fit ein schriftliches SEPA-Lastschriftenmandat. Das Mitglied hat Sorge dafür zu tragen, dass das hinterlegte Bank-konto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebüh-ren aufweist.

7.4            Zahlungsverzug

7.4.1       Das Mitglied gerät ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn eine Zahlung am Fäl-ligkeitstag entsprechend Ziffer 7.1 dieser AGB nicht erfolgt, etwa weil das Konto des Mitglieds nicht belastet werden konnte.

7.4.2       Circle-Fit behält sich im Falle des Zahlungsverzuges des Mitglieds die Geltendma-chung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Kosten einer erforderlichen Rechtsverfolgung insb. Mahn- und Inkassokosten sowie Rechtsanwaltskosten aus-drücklich vor. Erfolgt eine Bezahlung der Beiträge und Gebühren per SEPA-Last-schriftmandat hat das Mitglied auch zusätzliche Kosten zu tragen, die für erfolglose Einzugsversuche anfallen.

7.5            Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder gegen solche Forderungen von Circle-Fit aufrechnen, die in einem synallagmatischen Ver-hältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprü-chen des Mitglieds gegen die Circle-Fit auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

8.               Mängelgewährleistung

8.1            Die Gewährleistungsrechte des Mitglieds bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 536 ff. BGB), sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

8.2            Die verschuldensunabhängige Haftung von Circle-Fit auf Schadenersatz für bei Vertrags-schluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB).

8.3            Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausge-schlossen.


9.               Vertragslaufzeit / Vertragsverlängerung / Kündigung / Stilllegung

9.1            Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

9.1.1       Der Mitgliedsvertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag vereinbarte Min-destvertragslaufzeit (nachfolgend „Mindestlaufzeit“).

9.1.2       Der Mitgliedsvertrag beginnt zu dem im Mitgliedsvertrag genannten Zeitpunkt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Mindestlaufzeit.

9.1.3       Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Laufzeit des Mitgliedsvertrag automatisch jeweils um die Dauer der Mindestlaufzeit (je eine „Verlängerungspe-riode“), wenn nicht eine der Parteien den Mitgliedsvertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit oder der bei Kündigung laufenden Ver-längerungsperiode gekündigt hat. Hat also beispielsweise der vom Mitglied im Mit-gliedsvertrag gewählte Tarif eine zwölf (12)-monatige Mindestlaufzeit, beträgt die Verlängerungsperiode ebenfalls zwölf (12) Monate und die Laufzeit des Mitglieds-vertrags verlängert sich um diese Verlängerungsperiode, wenn nicht eine der Par-teien den Mitgliedsvertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der Min-destlaufzeit gekündigt hat. Gleichlaufend verlängert sich die Laufzeit in diesem Tarif jeweils um eine weitere Verlängerungsperiode von zwölf (12) Monaten, wenn nicht eine der Parteien den Mitgliedsvertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der bei Kündigung laufenden Verlängerungsperiode gekündigt hat.

9.1.4       Wenn die Parteien keine Mindestlaufzeit vereinbart haben, verlängert sich die Lauf-zeit des Mitgliedsvertrags laufend jeweils nach Ablauf von vier (4) Wochen um wei-tere vier (4) Wochen, sofern der Mitgliedsvertrag nicht von einer der Parteien zum Ablauf der vier (4) Wochen gekündigt wird. Eine Kündigung kann von jeder Partei jederzeit vor Ablauf der vier (4) Wochen erfolgen.

9.1.5       Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung durch eine Partei ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei.

9.2            Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (fristlose Kündigung) bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund, der eine fristlose Kündigung durch Circle-Fit rechtfertigt, liegt insbesondere dann vor, wenn sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der der Summe von zwei (2) monatlichen Gesamtbeiträgen ent-spricht, in Verzug befindet.

9.3            Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Eine Kündigung durch das Mitglied ist auch über die „Circle-Fit Club“-App möglich.

9.4            Vertragsstillegung

9.4.1       Das Mitglied ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag für die Dauer einer durch Krankheit oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen bedingten, zeitweisen Verhinde-rung der Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistungen vorübergehend stillzule-gen.

9.4.2       Eine Stelllegung des Mitgliedsvertrags setzt einen vorherigen Antrag des Mitglieds bei der Circle-Fit voraus. Dieser Antrag ist per E-Mail an info@germany.circle-fit.com oder über die „Circle-Fit Club“-App einzureichen.

9.4.3       Eine Vertragsstilllegung kann nur beantragt werden, wenn eine entsprechende ge-sundheitliche Einschränkung oder Krankheit durch ein ärztliches Attest nachgewie-sen wird. Das Attest muss sowohl die voraussichtliche Dauer der Einschränkung oder Erkrankung als auch die Sportunfähigkeit des Mitglieds ausweisen.

9.4.4       Die Stilllegung ist ausschließlich für den im Attest angegebenen Zeitraum und nur für die Zukunft möglich. Eine rückwirkende Stilllegung ist ausgeschlossen.

9.4.5       Sofern der Nachweis einer Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkung im Sinne von Ziffer 9.4.3 ausreicht, genehmigt Circle-Fit die Vertragsstillegung für die im Attest angegebene voraussichtliche Dauer der Einschränkung oder Erkrankung. Für die Dauer der genehmigten Stilllegung ruhen die Hauptleistungspflichten beider Parteien, insb. fällt für diesen Zeitraum kein Mitgliedsbeitrag an.

9.4.6       Die Laufzeit des Mitgliedsvertrags einschließlich einer etwa vereinbarten Mindest-laufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.

9.4.7       Die Stilllegung endet automatisch mit Ablauf des im Attest genannten voraussicht-lichen Zeitraums oder mit der vorzeitigen Wiederaufnahme der Nutzung durch das Mitglied, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Im Falle einer vorzeitigen Wiederaufnahme verkürzt sich die Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 9.4.6 ent-sprechend.

9.4.8       Die im Rahmen der Antragstellung vorgelegten ärztlichen Atteste werden vertrau-lich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt.

9.4.9       Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


10.            Haftung

10.1         Circle-Fit haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nach-folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

10.2         Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet Circle-Fit unbeschränkt im Rahmen der Ver-schuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.3         Vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegen-heiten; unerhebliche Pflichtverletzung) haftet Circle-Fit in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflich-tung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mitgliedsvertrages über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und ver-trauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Circle-Fit jedoch auf den Ersatz des vorher-sehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.4         Die verschuldensunabhängige Haftung von Circle-Fit auf Schadenersatz für bei Vertrags-schluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB).

10.5         Die sich aus Ziffern 10.3 und 10.4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Circle-Fit nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten klarstellend nicht, wenn Circle-Fit einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

10.6         Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


11.            Höhere Gewalt

11.1         Ereignisse höherer Gewalt befreien die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Par-tei für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt von den Verpflichtungen aus dem Mitgliedsvertrag.

11.2         Ein „Ereignis höherer Gewalt“ ist jedes Ereignis bzw. jeder Umstand, das/der eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen aus dem Mitgliedsvertrag zu erfül-len, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei („betroffene Partei“) nach-weist, dass (i) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt, (ii) dieses Hindernis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergese-hen werden konnte; und (iii) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. In folgen-den Fällen, wird vermutet, dass ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt, soweit die betroffene Partei nachweist, dass die Voraussetzung unter dieser Ziffer 11.2 (iii) erfüllt ist: (a) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, um-fangreiche militärische Mobilisierung; (b) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;

(c) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (d) Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (e) Pest, Epide-mie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis sowie staatliche Anordnungen im Zu-sammenhang mit diesen Ereignissen; (f) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (g) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummel-streik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

11.3         Sofern eine Partei eine Verpflichtung aus dem Mitgliedsvertrag aufgrund eines Versäum-nisses eines Dritten, den sie mit der Erfüllung des Mitgliedsvertrag ganz oder teilweise be-auftragt hat, nicht erfüllt, kann sich diese Partei auf höhere Gewalt nur berufen, soweit das Ereignis höherer Gewalt nicht nur bei der Partei selbst, sondern auch bei dem Dritten vor-liegt.

11.4         Die Partei, die sich auf ein Ereignis höherer Gewalt beruft, hat die andere Partei unverzüg-lich nach Bekanntwerden des Ereignisses höherer Gewalt mindestens in Textform (z. B. E-Mail) zu benachrichtigen und Informationen über das Ereignis höherer Gewalt, seine vo-raussichtliche Dauer und das Ausmaß der Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu übermitteln. Jede Partei unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um ein Ereignis Höherer Gewalt zu vermeiden oder zu beseitigen und die Erfüllung ihrer betroffenen Ver-pflichtungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen.


12.            Datenschutz

Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von Circle-Fit, abrufbar unter https://www.circle-fit.com/datenschutzerklaerung.


13.            Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1         Der Mitgliedsvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vor-schriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kauf-rechts. Sofern das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat, bleibt dem Mitglied der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen seines Aufenthalts-staats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.

13.2         Soweit das Mitglied bei Abschluss des Mitgliedsvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnli-chen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch Circle-Fit aus Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnli-chen Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitig-keiten der Sitz von Circle-Fit.

14.            Streitbeilegung bei Verbraucherverträgen

14.1         Entsprechend der Verpflichtung aus Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) 524/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) weist Circle-Fit das Mitglied darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt. Das Mitglied kann diese Plattform unter https://ec.eu-ropa.eu/consumers/odr erreichen. Die E-Mail-Adresse von Circle-Fit lautet: info@ger-many.circle-fit.com.

14.2         Circle-Fit ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzu-nehmen.

15.            Salvatorische Klausel

Der Mitgliedsvertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Sofern dies für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.