Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Circle-Fit Germany UG (Stand 09.12.2025)


  1. Allgemeines und Geltungsbereich
    1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge („Mitgliedsverträge“) zwischen der Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee (nachfolgend „Circle-Fit“) mit ihren Mitgliedern (Mitglied und Circle-Fit nachfolgend je einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“) über die Nutzung von Fitnesseinrichtungen der Marke Circle-Fit.
    1.2 „Mitglieder“ sind jene natürliche Personen, die aufgrund eines mit der Circle-Fit abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder sämtlicher unter der Marke „Circle-Fit“ betriebenen Fitnesseinrichtungen (nachfolgend zusammen „Studios“ und je einzeln „Studio“) nach Maßgabe dieser AGB, des jeweiligen Mitgliedsvertrages und der jeweiligen Hausordnung berechtigt sind.
    1.3 Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
    1.4 Diese AGB gelten ausschließlich. Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Mitglied (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag zwischen den Parteien bzw. die Bestätigung von Circle-Fit mindestens in Textform (z. B. E-Mail) maßgebend.
    1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Mitglieds in Bezug auf den Mitgliedsvertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind mindestens in Textform (z. B. E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
    1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

  2. Vertragsschluss
    2.1 Angebote insbesondere auch Rabattaktionen von Circle-Fit sind – sofern nicht anders bezeichnet – stets freibleibend und unverbindlich.
    2.2 Vertragsschluss im Studio
    2.2.1 Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch Antragstellung des Mitglieds vor Ort auf einem digitalen Endgerät (z. B. Bildschirm, iPad, Tablet oder ähnliches). Der vom Mitglied gestellte Antrag ist ein bindendes Angebot des Mitglieds an Circle-Fit zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Ein Antrag wird mit elektronischer Signatur des Antrags durch das Mitglied (z. B. mittels Unterschrift per Finger oder Mauszeiger auf dem digitalen Endgerät) gestellt.
    2.2.2 Der Mitgliedsvertrag kommt mit der Annahmebestätigung durch Circle-Fit zustande. Das Mitglied erhält die Annahmebestätigung, d. h. sämtliche Vertragsunterlagen per E-Mail oder auf Wunsch des Mitglieds in ausgedruckter Form. Im Falle eines Vertragsabschlusses mittels eines digitalen Endgeräts ist die Annahmebestätigung auch ohne Unterschrift von Circle-Fit wirksam.
    2.3 Online-Vertragsabschluss
    2.3.1 Die Darstellungen der Angebote und Mitgliedstarife von Circle-Fit auf der Website (bspw. unter https://www.circle-fit.com/de/) stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Aufforderung an das Mitglied, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages abzugeben.
    2.3.2 Das Mitglied gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab, indem es im letzten Schritt des Anmeldeprozesses durch Anklicken der Checkbox diesen AGB zustimmt sowie durch Anklicken einer weiteren Checkbox bestätigt, dass es die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat und anschließend die Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ anklickt.
    2.3.3 Vor Abgabe eines Angebots kann das Mitglied seine Eingaben und etwaige Eingabefehler (z. B. bzgl. Bezahlart, persönliche Daten oder ausgewähltes Studio) jederzeit korrigieren. Das Mitglied kann den Vertragsschlussprozess komplett abbrechen, indem es sein Browser-Fenster schließt.
    2.3.4 Vor Abgabe des Angebots kann das Mitglied diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung von Circle-Fit einsehen, indem es den entsprechenden Link betätigt. Die Links befinden sich oberhalb des Buttons „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ im Text neben der jeweiligen Checkbox. Das Mitglied hat die Möglichkeit, diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung mit Hilfe der Speicherfunktion seines Internetbrowsers zu speichern bzw. mit der Druckfunktion zu drucken.
    2.3.5 Die Annahme des Angebots durch Circle-Fit erfolgt per E-Mail durch Circle-Fit; in dieser E-Mail übersendet Circle-Fit den Mitgliedsvertrag, diese AGB sowie die Datenschutzbestimmungen. Durch die Annahme kommt der Mitgliedsvertrag zwischen den Parteien zustande.
    2.3.6 Circle-Fit ist berechtigt, ein Angebot des Mitglieds innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang des Angebots anzunehmen. „Werktage“ im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Circle-Fit.
    2.4 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
    2.5 Circle-Fit kommuniziert mit dem Mitglied im Zuge des Vertragsschlusses regelmäßig per E-Mail. Das Mitglied hat daher sicherzustellen, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und das Mitglied E-Mails von Circle-Fit erhält. Insbesondere hat das Mitglied etwaig genutzte Spam-Filter für den Empfang der E-Mails von Circle-Fit entsprechend zu konfigurieren.

  3. Besonderheiten für Jugendliche
    Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden und auch nicht an einem Probetraining teilnehmen. Für Jugendliche nach Vollendung des 16. Lebensjahres, aber vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

  4. Widerrufsrecht

    4.1 Die folgende Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher und nur für den Fall zu, dass der

    Mitgliedsvertrag ausschließlich per Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per E-Mail,

    Telefax und/oder Post abgeschlossen wird. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die

    den Mitgliedsvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer

    selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

    Das folgende Widerrufsrecht besteht daher nicht bei einem Vertragsschluss vor Ort

    in einem Studio.

    - WIDERRUFSBELEHRUNG -

    4.2 Widerrufsrecht:

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag

    zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-

    Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee, E-Mail: info@germany.circle-fit.com) mittels ei-

    ner eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über

    Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beige-

    fügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung

    des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen

    erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,

    die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebo-

    tene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen

    vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf

    dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe

    Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,

    mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen we-

    gen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so

    haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit-

    punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages

    unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Ver-

    trag vorgesehenen Leistungen entspricht.

    - ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG -

    Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie

    folgt:

    - MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR -

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und

    senden Sie es zurück.)

    - An: Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee, E-4

    Mail: info@germany.circle-fit.com:

    - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den

    Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    - Bestellt am (*) / erhalten am (*)

    - Name des/der Verbraucher(s)

    - Anschrift des / der Verbraucher(s)

    - Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    - Datum

    __________________

    (*) Unzutreffendes streichen

    - ENDE MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR -

  1. Nutzung der bzw. des Studios
    5.1 Eigenständiges Training in den Circle-Fit Studios
    Das Mitglied trainiert innerhalb der bzw. des Studios grundsätzlich eigenständig und auf eigene Gefahr. Eine (dauerhafte) Überwachung durch anwesendes Personal von Circle-Fit gibt es nicht. Aus diesem Grund muss das Mitglied besondere Aufmerksamkeit auf den eigenen Gesundheitszustand und die Eigensicherung während des Trainings legen. Circle-Fit stellt ein umfassendes Alarm- und Notfallkonzept durch Videoüberwachung und Notfallschalter bereit, durch welches im Notfall Hilfe geleistet oder weitere Gefahrabwehrmaßnahmen (bspw. durch Rettungskräfte) eingeleitet werden können. Im Rahmen der Ersteinweisung erläutert Circle-Fit das Alarm- und Notfallkonzept.
    5.2 Umfang der Studionutzung
    5.2.1 Das Mitglied erhält nach Maßgabe des Mitgliedsvertrages (inkl. dieser AGB) sowie der Hausordnung Zutritt zu allen Studios der Marke Circle-Fit und ist berechtigt, diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
    5.2.2 Sofern der vom Mitglied im Mitgliedsvertrag gewählte Tarif vorsieht, dass das Mitglied nur zur Nutzung eines im Mitgliedsvertrag näher bestimmten Studios berechtigt ist, erhält das Mitglied abweichend von Ziffer 5.2.1 nur zu diesem einen Studio Zutritt und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
    5.2.3 Der Zutritt zu den Studios bzw. dem Studio ist den Mitgliedern vorbehalten. Es findet eine technische Einlasskontrolle statt. Für den Zugang zu den Studios und für die Nutzung der Geräte wird eine Anmeldung in der „Circle Fit Club“-App oder ein analoger Studiopass in Form eines Armbands benötigt. Der analoge Studiopass verbleibt im Eigentum der Circle-Fit und wird dem Mitglied nur leihweise übertragen. Circle-Fit stellt dem Mitglied mit Vertragsschluss eine detaillierte Anleitung zur Ersteinweisung in die Studios bereit.
    5.2.4 Das Mitglied kann während der Laufzeit seines Mitgliedsvertrages uneingeschränkt alle Einrichtungen von Circle-Fit nutzen. Für bestimmte zusätzliche Einrichtungen und Produkte wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese spezifischen Einrichtungen und Produkte werden auf der Website von Circle-Fit unter der Bezeichnung „Zusatzleistungen/Add-ons“ aufgeführt.
    5.2.5 Circle-Fit hat keinen Einfluss auf Studios, die zwar unter dem Namen bzw. der Marke „Circle-Fit“ betrieben werden, aber nicht direkt von der Circle-Fit Germany UG betrieben werden.
    5.2.6 Circle-Fit ist nicht verantwortlich und gibt keinerlei Gewährleistungen oder Garantien im Hinblick auf die Nutzung von Studios, die nicht von der Circle-Fit Germany UG betrieben werden.
    5.2.7 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
    5.3 Studiozeiten
    Das Mitglied ist grundsätzlich dazu berechtigt, unbeschränkt die Studios 24 Stunden täglich zu nutzen. Circle-Fit behält sich das Recht vor, von Circle-Fit betriebene Studios vorübergehend oder dauerhaft zu ändern oder ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere während Feiertagen, aufgrund von Umbauten oder internen Schulungstagen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen.
    5.4 Hausordnungen
    Circle-Fit ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte. Das Mitglied hat die Hausordnungen einzuhalten.

  2. Lebenslange Mitgliedschaft
    6.1 Sofern das Mitglied eine sog. lebenslange Mitgliedschaft abgeschlossen hat, d. h. das Mitglied gegen Bezahlung einer im Mitgliedsvertrag näher bestimmten Einmalzahlung zur lebenslangen Nutzung eines im Mitgliedsvertrag näher bezeichneten Studios berechtigt ist, ist das Mitglied nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB zur Nutzung dieses konkret im Mitgliedsvertrag bezeichneten Studios berechtigt. Das Mitglied hat in diesem Fall entgegen von Ziffer 5.2.1 keinen Anspruch darauf, sämtliche unter der Marke „Circle-Fit“ betriebenen Studios zu nutzen.
    6.2 Die übrigen Vorschriften der Ziffer 5 bleiben unberührt, mit der Maßgabe, dass das Mitglied nicht zur Nutzung aller Studios der Marke Circle-Fit, sondern nur des im Mitgliedsvertrag näher bezeichneten Studios berechtigt ist.
    6.3 Vertragsübertragung bei lebenslanger Mitgliedschaft
    6.3.1 Sofern das im Mitgliedsvertrag näher bezeichnete Studio dauerhaft schließt, hat das Mitglied das Recht, seine Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser AGB auf das nächstgelegene Studio, das unter der Marke „Circle-Fit“ betrieben wird, kostenfrei zu übertragen. Maßgeblich für die Bestimmung des nächstgelegenen Studios ist die geringste Entfernung (Luftlinie) zum dauerhaft schließenden Studio.
    6.3.2 Gegen eine Vertragsübertragungsgebühr in Höhe von EUR 200,00 ist das Mitglied auf Antrag in Textform berechtigt, den Mitgliedsvertrag einmalig auf einen direkten Familienangehörigen (Ehe- oder Lebenspartner oder Kind) zu übertragen. Die Übertragung wird mit Zustimmung von Circle-Fit in Textform wirksam. Circle-Fit ist berechtigt, die Zustimmung zur Vertragsübertragung aus wichtigem Grund zu verweigern, insbesondere wenn der direkte Familienangehörige die Anforderungen an eine Mitgliedschaft nach Ziffer 3 nicht erfüllt.
    6.3.3 Mit Wirksamwerden der Übertragung nach Ziffer 6.3.2 treten alle Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedsvertrag samt dieser AGB auf den neuen Vertragsinhaber über. Pflichten insbesondere bereits entstandene Zahlungspflichten, die gegenüber dem übertragenden Mitglied vor Wirksamwerden der Vertragsübertragung entstanden sind, bleiben gegenüber dem übertragenden Mitglied weiterhin bestehen.
    6.3.4 Im Falle eines Wohnortwechsels (Umzugs) des Mitglieds ist das Mitglied berechtigt, auf Antrag in Textform, gegen eine Vertragsübertragungsgebühr in Höhe von EUR 200,00 seine Nutzungsrechte auf ein anderes in Deutschland betriebenes Circle-Fit Studio zu übertragen. Diese Übertragung wird mit Zustimmung von Circle-Fit in Textform wirksam. Circle-Fit ist berechtigt, die Zustimmung aus wichtigem Grund zu verweigern, insbesondere wenn am gewünschten Standort keine Mitgliedschaftskapazität verfügbar ist.

  3. Pflichten des Mitglieds
    7.1 Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Studiopasses zu sorgen. Einen Verlust des Studiopasses hat das Mitglied unverzüglich per E-Mail an info@germany.circle-fit.com zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Studiopasses gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung befreit.
    7.2 Bei Verlust oder Beschädigung eines Studiopasses, die dessen Gebrauch unmöglich macht, ist das Mitglied verpflichtet, einen neuen Studiopass zum Preis von EUR 15,00 zu erwerben.
    7.3 Das Mitglied ist verpflichtet, der Circle-Fit bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Circle-Fit entweder schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail an die zuletzt genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails von Circle-Fit empfangen werden können.
    7.4 Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Circle-Fit unverzüglich mitzuteilen.
    7.5 Die Mitgliedschaft bei der Circle-Fit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Studiopass ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Dem Mitglied ist nicht gestattet, Dritten Zugriff über die „Circle-Fit Club“-App zu ermöglichen.
    7.6 Jede Nutzung der Einrichtungen von Circle-Fit erfolgt auf eigenes Risiko. Jedes Mitglied muss sich selbst vergewissern, ob die Nutzung bzw. Teilnahme für ihn medizinisch unbedenklich ist. Im Zweifelsfall ist fachkundiger Rat eines Arztes einzuholen.
    7.7 Im Falle der schuldhaften Verletzung der Einrichtung des Studios oder Gegenstände bzw. Rechtsgüter Dritter ist das Mitglied zum Ersatz des Schadens entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Das Mitglied verpflichtet sich, Circle-Fit in einem solchen Fall von Ansprüchen Dritter freizustellen.

  4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
    8.1 Fälligkeit der Beiträge
    8.1.1 Haben die Parteien eine Aufnahmegebühr oder eine Einmalzahlung vereinbart, wird diese Gebühr am ersten Freitag fällig, der auf den Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrags folgt.
    8.1.2 Sofern die Parteien keine Einmalzahlung vereinbart haben, wird der erste zwischen den Parteien vereinbarte Mitgliedsbeitrag für vier (4) Wochen im Voraus am ersten Freitag fällig, der auf den Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrags folgt. Alle weiteren Beiträge werden jeweils alle vier (4) Wochen freitags fällig.
    8.1.3 Sofern eine Vertragsübertragungsgebühr anfällt, wird diese am ersten Freitag fällig, der auf den Tag des Wirksamwerdens der Übertragung folgt.
    8.2 Preisanpassungsrecht
    8.2.1 Haben die Parteien Mitgliedsbeiträge vereinbart, die jeweils für einen bestimmten Zeitraum im Voraus zu bezahlen sind, ist Circle-Fit berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht; die Erhöhung beschränkt sich auf den entsprechenden Anteil. Die Preiserhöhung wird in Textform mitgeteilt und tritt am Monatsersten nach Zugang der Erklärung in Kraft.
    8.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung ein.
    8.3 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
    Sofern nichts anderes vereinbart, erteilt das Mitglied ein schriftliches SEPA-Lastschriftenmandat. Das Mitglied hat sicherzustellen, dass das hinterlegte Konto ausreichende Deckung für fällige Beiträge aufweist.
    8.4 Zahlungsverzug
    8.4.1 Das Mitglied gerät ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn eine Zahlung am Fälligkeitstag nicht erfolgt.
    8.4.2 Circle-Fit behält sich vor, Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen. Bei SEPA-Einzüge trägt das Mitglied Kosten erfolgloser Einzugsversuche.
    8.5 Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder gegenüber synallagmatischen Forderungen von Circle-Fit.

  5. Mängelgewährleistung
    9.1 Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 536 ff. BGB), sofern sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
    9.2 Die verschuldensunabhängige Haftung von Circle-Fit auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
    9.3 § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht) ist ausgeschlossen.

  6. Vertragslaufzeit / Vertragsverlängerung / Kündigung / Stilllegung
    10.1 Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
    10.1.1 Der Mitgliedsvertrag hat die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.
    10.1.2 Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt; ab diesem Zeitpunkt beginnt die Mindestlaufzeit.
    10.1.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die Dauer der Mindestlaufzeit, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen Periode kündigt.
    10.1.4 Wenn keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag alle vier (4) Wochen, sofern nicht zum Ablauf dieser vier (4) Wochen gekündigt wird.
    10.1.5 Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung.
    10.2 Recht zur außerordentlichen Kündigung
    Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist.
    10.3 Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären oder über die „Circle-Fit Club“-App möglich.
    10.4 Bei lebenslanger Mitgliedschaft erfolgt bei Kündigung keine anteilige Rückerstattung der Einmalzahlung.
    10.5 Vertragsstillegung
    10.5.1 Das Mitglied kann den Vertrag bei Krankheit oder gesundheitlicher Einschränkung vorübergehend stilllegen.
    10.5.2 Hierzu ist ein Antrag per E-Mail oder App erforderlich.
    10.5.3 Die Stilllegung setzt ein ärztliches Attest voraus.
    10.5.4 Eine rückwirkende Stilllegung ist ausgeschlossen.
    10.5.5 Für die Dauer der genehmigten Stilllegung ruhen die Hauptleistungspflichten, außer bei lebenslanger Mitgliedschaft.
    10.5.6 Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung.
    10.5.7 Die Stilllegung endet nach Ablauf der attestierten Dauer oder bei Wiederaufnahme des Trainings.
    10.5.8 Atteste werden vertraulich behandelt.
    10.5.9 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

  7. Haftung
    11.1 Circle-Fit haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
    11.2 Circle-Fit haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    11.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Circle-Fit nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
    11.4 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.
    11.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.
    11.6 Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  8. Höhere Gewalt
    12.1 Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Pflichten.
    12.2 Ein „Ereignis höherer Gewalt“ liegt vor, wenn ein außerhalb der Kontrolle der Partei liegendes und unvorhersehbares Ereignis eine Vertragserfüllung unmöglich macht. Beispiele: Krieg, Bürgerkrieg, Terrorakte, staatliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Explosionen, Ausfall von Infrastruktur, Arbeitsunruhen.
    12.3 Höhere Gewalt eines Dritten, dessen sich die Partei bedient, gilt ebenfalls als höhere Gewalt.
    12.4 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen zu minimieren.

  9. Datenschutz
    Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von Circle-Fit, abrufbar unter https://www.circle-fit.com/datenschutzerklaerung.

  10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der zwingende Verbraucherschutz des Aufenthaltsstaates bleibt unberührt.
    14.2 Wenn das Mitglied seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss aus Deutschland verlegt oder dieser unbekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Circle-Fit.

  11. Streitbeilegung bei Verbraucherverträgen
    15.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für Online-Streitbeilegung bereit unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse von Circle-Fit lautet: info@germany.circle-fit.com.
    15.2 Circle-Fit ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  12. Salvatorische Klausel
    Der Mitgliedsvertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Sofern dies eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag im Ganzen unwirksam.

der Circle-Fit Germany UG (Stand 09.12.2025)


  1. Allgemeines und Geltungsbereich
    1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge („Mitgliedsverträge“) zwischen der Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee (nachfolgend „Circle-Fit“) mit ihren Mitgliedern (Mitglied und Circle-Fit nachfolgend je einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“) über die Nutzung von Fitnesseinrichtungen der Marke Circle-Fit.
    1.2 „Mitglieder“ sind jene natürliche Personen, die aufgrund eines mit der Circle-Fit abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder sämtlicher unter der Marke „Circle-Fit“ betriebenen Fitnesseinrichtungen (nachfolgend zusammen „Studios“ und je einzeln „Studio“) nach Maßgabe dieser AGB, des jeweiligen Mitgliedsvertrages und der jeweiligen Hausordnung berechtigt sind.
    1.3 Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
    1.4 Diese AGB gelten ausschließlich. Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Mitglied (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag zwischen den Parteien bzw. die Bestätigung von Circle-Fit mindestens in Textform (z. B. E-Mail) maßgebend.
    1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Mitglieds in Bezug auf den Mitgliedsvertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind mindestens in Textform (z. B. E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
    1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

  2. Vertragsschluss
    2.1 Angebote insbesondere auch Rabattaktionen von Circle-Fit sind – sofern nicht anders bezeichnet – stets freibleibend und unverbindlich.
    2.2 Vertragsschluss im Studio
    2.2.1 Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch Antragstellung des Mitglieds vor Ort auf einem digitalen Endgerät (z. B. Bildschirm, iPad, Tablet oder ähnliches). Der vom Mitglied gestellte Antrag ist ein bindendes Angebot des Mitglieds an Circle-Fit zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Ein Antrag wird mit elektronischer Signatur des Antrags durch das Mitglied (z. B. mittels Unterschrift per Finger oder Mauszeiger auf dem digitalen Endgerät) gestellt.
    2.2.2 Der Mitgliedsvertrag kommt mit der Annahmebestätigung durch Circle-Fit zustande. Das Mitglied erhält die Annahmebestätigung, d. h. sämtliche Vertragsunterlagen per E-Mail oder auf Wunsch des Mitglieds in ausgedruckter Form. Im Falle eines Vertragsabschlusses mittels eines digitalen Endgeräts ist die Annahmebestätigung auch ohne Unterschrift von Circle-Fit wirksam.
    2.3 Online-Vertragsabschluss
    2.3.1 Die Darstellungen der Angebote und Mitgliedstarife von Circle-Fit auf der Website (bspw. unter https://www.circle-fit.com/de/) stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Aufforderung an das Mitglied, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages abzugeben.
    2.3.2 Das Mitglied gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab, indem es im letzten Schritt des Anmeldeprozesses durch Anklicken der Checkbox diesen AGB zustimmt sowie durch Anklicken einer weiteren Checkbox bestätigt, dass es die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat und anschließend die Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ anklickt.
    2.3.3 Vor Abgabe eines Angebots kann das Mitglied seine Eingaben und etwaige Eingabefehler (z. B. bzgl. Bezahlart, persönliche Daten oder ausgewähltes Studio) jederzeit korrigieren. Das Mitglied kann den Vertragsschlussprozess komplett abbrechen, indem es sein Browser-Fenster schließt.
    2.3.4 Vor Abgabe des Angebots kann das Mitglied diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung von Circle-Fit einsehen, indem es den entsprechenden Link betätigt. Die Links befinden sich oberhalb des Buttons „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ im Text neben der jeweiligen Checkbox. Das Mitglied hat die Möglichkeit, diese AGB sowie die Widerrufsbelehrung mit Hilfe der Speicherfunktion seines Internetbrowsers zu speichern bzw. mit der Druckfunktion zu drucken.
    2.3.5 Die Annahme des Angebots durch Circle-Fit erfolgt per E-Mail durch Circle-Fit; in dieser E-Mail übersendet Circle-Fit den Mitgliedsvertrag, diese AGB sowie die Datenschutzbestimmungen. Durch die Annahme kommt der Mitgliedsvertrag zwischen den Parteien zustande.
    2.3.6 Circle-Fit ist berechtigt, ein Angebot des Mitglieds innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang des Angebots anzunehmen. „Werktage“ im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Circle-Fit.
    2.4 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
    2.5 Circle-Fit kommuniziert mit dem Mitglied im Zuge des Vertragsschlusses regelmäßig per E-Mail. Das Mitglied hat daher sicherzustellen, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und das Mitglied E-Mails von Circle-Fit erhält. Insbesondere hat das Mitglied etwaig genutzte Spam-Filter für den Empfang der E-Mails von Circle-Fit entsprechend zu konfigurieren.

  3. Besonderheiten für Jugendliche
    Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden und auch nicht an einem Probetraining teilnehmen. Für Jugendliche nach Vollendung des 16. Lebensjahres, aber vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

  4. Widerrufsrecht

    4.1 Die folgende Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher und nur für den Fall zu, dass der

    Mitgliedsvertrag ausschließlich per Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per E-Mail,

    Telefax und/oder Post abgeschlossen wird. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die

    den Mitgliedsvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer

    selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

    Das folgende Widerrufsrecht besteht daher nicht bei einem Vertragsschluss vor Ort

    in einem Studio.

    - WIDERRUFSBELEHRUNG -

    4.2 Widerrufsrecht:

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag

    zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-

    Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee, E-Mail: info@germany.circle-fit.com) mittels ei-

    ner eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über

    Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beige-

    fügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung

    des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen

    erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,

    die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebo-

    tene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen

    vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf

    dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe

    Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,

    mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen we-

    gen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so

    haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit-

    punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages

    unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Ver-

    trag vorgesehenen Leistungen entspricht.

    - ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG -

    Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie

    folgt:

    - MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR -

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und

    senden Sie es zurück.)

    - An: Circle-Fit Germany UG, Adolf-Sturm-Str. 18, 82211 Herrsching am Ammersee, E-4

    Mail: info@germany.circle-fit.com:

    - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den

    Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    - Bestellt am (*) / erhalten am (*)

    - Name des/der Verbraucher(s)

    - Anschrift des / der Verbraucher(s)

    - Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    - Datum

    __________________

    (*) Unzutreffendes streichen

    - ENDE MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR -

  1. Nutzung der bzw. des Studios
    5.1 Eigenständiges Training in den Circle-Fit Studios
    Das Mitglied trainiert innerhalb der bzw. des Studios grundsätzlich eigenständig und auf eigene Gefahr. Eine (dauerhafte) Überwachung durch anwesendes Personal von Circle-Fit gibt es nicht. Aus diesem Grund muss das Mitglied besondere Aufmerksamkeit auf den eigenen Gesundheitszustand und die Eigensicherung während des Trainings legen. Circle-Fit stellt ein umfassendes Alarm- und Notfallkonzept durch Videoüberwachung und Notfallschalter bereit, durch welches im Notfall Hilfe geleistet oder weitere Gefahrabwehrmaßnahmen (bspw. durch Rettungskräfte) eingeleitet werden können. Im Rahmen der Ersteinweisung erläutert Circle-Fit das Alarm- und Notfallkonzept.
    5.2 Umfang der Studionutzung
    5.2.1 Das Mitglied erhält nach Maßgabe des Mitgliedsvertrages (inkl. dieser AGB) sowie der Hausordnung Zutritt zu allen Studios der Marke Circle-Fit und ist berechtigt, diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
    5.2.2 Sofern der vom Mitglied im Mitgliedsvertrag gewählte Tarif vorsieht, dass das Mitglied nur zur Nutzung eines im Mitgliedsvertrag näher bestimmten Studios berechtigt ist, erhält das Mitglied abweichend von Ziffer 5.2.1 nur zu diesem einen Studio Zutritt und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
    5.2.3 Der Zutritt zu den Studios bzw. dem Studio ist den Mitgliedern vorbehalten. Es findet eine technische Einlasskontrolle statt. Für den Zugang zu den Studios und für die Nutzung der Geräte wird eine Anmeldung in der „Circle Fit Club“-App oder ein analoger Studiopass in Form eines Armbands benötigt. Der analoge Studiopass verbleibt im Eigentum der Circle-Fit und wird dem Mitglied nur leihweise übertragen. Circle-Fit stellt dem Mitglied mit Vertragsschluss eine detaillierte Anleitung zur Ersteinweisung in die Studios bereit.
    5.2.4 Das Mitglied kann während der Laufzeit seines Mitgliedsvertrages uneingeschränkt alle Einrichtungen von Circle-Fit nutzen. Für bestimmte zusätzliche Einrichtungen und Produkte wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese spezifischen Einrichtungen und Produkte werden auf der Website von Circle-Fit unter der Bezeichnung „Zusatzleistungen/Add-ons“ aufgeführt.
    5.2.5 Circle-Fit hat keinen Einfluss auf Studios, die zwar unter dem Namen bzw. der Marke „Circle-Fit“ betrieben werden, aber nicht direkt von der Circle-Fit Germany UG betrieben werden.
    5.2.6 Circle-Fit ist nicht verantwortlich und gibt keinerlei Gewährleistungen oder Garantien im Hinblick auf die Nutzung von Studios, die nicht von der Circle-Fit Germany UG betrieben werden.
    5.2.7 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
    5.3 Studiozeiten
    Das Mitglied ist grundsätzlich dazu berechtigt, unbeschränkt die Studios 24 Stunden täglich zu nutzen. Circle-Fit behält sich das Recht vor, von Circle-Fit betriebene Studios vorübergehend oder dauerhaft zu ändern oder ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere während Feiertagen, aufgrund von Umbauten oder internen Schulungstagen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen.
    5.4 Hausordnungen
    Circle-Fit ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte. Das Mitglied hat die Hausordnungen einzuhalten.

  2. Lebenslange Mitgliedschaft
    6.1 Sofern das Mitglied eine sog. lebenslange Mitgliedschaft abgeschlossen hat, d. h. das Mitglied gegen Bezahlung einer im Mitgliedsvertrag näher bestimmten Einmalzahlung zur lebenslangen Nutzung eines im Mitgliedsvertrag näher bezeichneten Studios berechtigt ist, ist das Mitglied nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB zur Nutzung dieses konkret im Mitgliedsvertrag bezeichneten Studios berechtigt. Das Mitglied hat in diesem Fall entgegen von Ziffer 5.2.1 keinen Anspruch darauf, sämtliche unter der Marke „Circle-Fit“ betriebenen Studios zu nutzen.
    6.2 Die übrigen Vorschriften der Ziffer 5 bleiben unberührt, mit der Maßgabe, dass das Mitglied nicht zur Nutzung aller Studios der Marke Circle-Fit, sondern nur des im Mitgliedsvertrag näher bezeichneten Studios berechtigt ist.
    6.3 Vertragsübertragung bei lebenslanger Mitgliedschaft
    6.3.1 Sofern das im Mitgliedsvertrag näher bezeichnete Studio dauerhaft schließt, hat das Mitglied das Recht, seine Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser AGB auf das nächstgelegene Studio, das unter der Marke „Circle-Fit“ betrieben wird, kostenfrei zu übertragen. Maßgeblich für die Bestimmung des nächstgelegenen Studios ist die geringste Entfernung (Luftlinie) zum dauerhaft schließenden Studio.
    6.3.2 Gegen eine Vertragsübertragungsgebühr in Höhe von EUR 200,00 ist das Mitglied auf Antrag in Textform berechtigt, den Mitgliedsvertrag einmalig auf einen direkten Familienangehörigen (Ehe- oder Lebenspartner oder Kind) zu übertragen. Die Übertragung wird mit Zustimmung von Circle-Fit in Textform wirksam. Circle-Fit ist berechtigt, die Zustimmung zur Vertragsübertragung aus wichtigem Grund zu verweigern, insbesondere wenn der direkte Familienangehörige die Anforderungen an eine Mitgliedschaft nach Ziffer 3 nicht erfüllt.
    6.3.3 Mit Wirksamwerden der Übertragung nach Ziffer 6.3.2 treten alle Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedsvertrag samt dieser AGB auf den neuen Vertragsinhaber über. Pflichten insbesondere bereits entstandene Zahlungspflichten, die gegenüber dem übertragenden Mitglied vor Wirksamwerden der Vertragsübertragung entstanden sind, bleiben gegenüber dem übertragenden Mitglied weiterhin bestehen.
    6.3.4 Im Falle eines Wohnortwechsels (Umzugs) des Mitglieds ist das Mitglied berechtigt, auf Antrag in Textform, gegen eine Vertragsübertragungsgebühr in Höhe von EUR 200,00 seine Nutzungsrechte auf ein anderes in Deutschland betriebenes Circle-Fit Studio zu übertragen. Diese Übertragung wird mit Zustimmung von Circle-Fit in Textform wirksam. Circle-Fit ist berechtigt, die Zustimmung aus wichtigem Grund zu verweigern, insbesondere wenn am gewünschten Standort keine Mitgliedschaftskapazität verfügbar ist.

  3. Pflichten des Mitglieds
    7.1 Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Studiopasses zu sorgen. Einen Verlust des Studiopasses hat das Mitglied unverzüglich per E-Mail an info@germany.circle-fit.com zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Studiopasses gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung befreit.
    7.2 Bei Verlust oder Beschädigung eines Studiopasses, die dessen Gebrauch unmöglich macht, ist das Mitglied verpflichtet, einen neuen Studiopass zum Preis von EUR 15,00 zu erwerben.
    7.3 Das Mitglied ist verpflichtet, der Circle-Fit bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Circle-Fit entweder schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail an die zuletzt genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails von Circle-Fit empfangen werden können.
    7.4 Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Circle-Fit unverzüglich mitzuteilen.
    7.5 Die Mitgliedschaft bei der Circle-Fit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Studiopass ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Dem Mitglied ist nicht gestattet, Dritten Zugriff über die „Circle-Fit Club“-App zu ermöglichen.
    7.6 Jede Nutzung der Einrichtungen von Circle-Fit erfolgt auf eigenes Risiko. Jedes Mitglied muss sich selbst vergewissern, ob die Nutzung bzw. Teilnahme für ihn medizinisch unbedenklich ist. Im Zweifelsfall ist fachkundiger Rat eines Arztes einzuholen.
    7.7 Im Falle der schuldhaften Verletzung der Einrichtung des Studios oder Gegenstände bzw. Rechtsgüter Dritter ist das Mitglied zum Ersatz des Schadens entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Das Mitglied verpflichtet sich, Circle-Fit in einem solchen Fall von Ansprüchen Dritter freizustellen.

  4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
    8.1 Fälligkeit der Beiträge
    8.1.1 Haben die Parteien eine Aufnahmegebühr oder eine Einmalzahlung vereinbart, wird diese Gebühr am ersten Freitag fällig, der auf den Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrags folgt.
    8.1.2 Sofern die Parteien keine Einmalzahlung vereinbart haben, wird der erste zwischen den Parteien vereinbarte Mitgliedsbeitrag für vier (4) Wochen im Voraus am ersten Freitag fällig, der auf den Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrags folgt. Alle weiteren Beiträge werden jeweils alle vier (4) Wochen freitags fällig.
    8.1.3 Sofern eine Vertragsübertragungsgebühr anfällt, wird diese am ersten Freitag fällig, der auf den Tag des Wirksamwerdens der Übertragung folgt.
    8.2 Preisanpassungsrecht
    8.2.1 Haben die Parteien Mitgliedsbeiträge vereinbart, die jeweils für einen bestimmten Zeitraum im Voraus zu bezahlen sind, ist Circle-Fit berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht; die Erhöhung beschränkt sich auf den entsprechenden Anteil. Die Preiserhöhung wird in Textform mitgeteilt und tritt am Monatsersten nach Zugang der Erklärung in Kraft.
    8.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung ein.
    8.3 Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
    Sofern nichts anderes vereinbart, erteilt das Mitglied ein schriftliches SEPA-Lastschriftenmandat. Das Mitglied hat sicherzustellen, dass das hinterlegte Konto ausreichende Deckung für fällige Beiträge aufweist.
    8.4 Zahlungsverzug
    8.4.1 Das Mitglied gerät ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn eine Zahlung am Fälligkeitstag nicht erfolgt.
    8.4.2 Circle-Fit behält sich vor, Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen. Bei SEPA-Einzüge trägt das Mitglied Kosten erfolgloser Einzugsversuche.
    8.5 Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder gegenüber synallagmatischen Forderungen von Circle-Fit.

  5. Mängelgewährleistung
    9.1 Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 536 ff. BGB), sofern sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
    9.2 Die verschuldensunabhängige Haftung von Circle-Fit auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
    9.3 § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht) ist ausgeschlossen.

  6. Vertragslaufzeit / Vertragsverlängerung / Kündigung / Stilllegung
    10.1 Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
    10.1.1 Der Mitgliedsvertrag hat die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.
    10.1.2 Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt; ab diesem Zeitpunkt beginnt die Mindestlaufzeit.
    10.1.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die Dauer der Mindestlaufzeit, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen Periode kündigt.
    10.1.4 Wenn keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag alle vier (4) Wochen, sofern nicht zum Ablauf dieser vier (4) Wochen gekündigt wird.
    10.1.5 Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung.
    10.2 Recht zur außerordentlichen Kündigung
    Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist.
    10.3 Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären oder über die „Circle-Fit Club“-App möglich.
    10.4 Bei lebenslanger Mitgliedschaft erfolgt bei Kündigung keine anteilige Rückerstattung der Einmalzahlung.
    10.5 Vertragsstillegung
    10.5.1 Das Mitglied kann den Vertrag bei Krankheit oder gesundheitlicher Einschränkung vorübergehend stilllegen.
    10.5.2 Hierzu ist ein Antrag per E-Mail oder App erforderlich.
    10.5.3 Die Stilllegung setzt ein ärztliches Attest voraus.
    10.5.4 Eine rückwirkende Stilllegung ist ausgeschlossen.
    10.5.5 Für die Dauer der genehmigten Stilllegung ruhen die Hauptleistungspflichten, außer bei lebenslanger Mitgliedschaft.
    10.5.6 Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung.
    10.5.7 Die Stilllegung endet nach Ablauf der attestierten Dauer oder bei Wiederaufnahme des Trainings.
    10.5.8 Atteste werden vertraulich behandelt.
    10.5.9 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

  7. Haftung
    11.1 Circle-Fit haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
    11.2 Circle-Fit haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    11.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Circle-Fit nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
    11.4 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.
    11.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.
    11.6 Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  8. Höhere Gewalt
    12.1 Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Pflichten.
    12.2 Ein „Ereignis höherer Gewalt“ liegt vor, wenn ein außerhalb der Kontrolle der Partei liegendes und unvorhersehbares Ereignis eine Vertragserfüllung unmöglich macht. Beispiele: Krieg, Bürgerkrieg, Terrorakte, staatliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Explosionen, Ausfall von Infrastruktur, Arbeitsunruhen.
    12.3 Höhere Gewalt eines Dritten, dessen sich die Partei bedient, gilt ebenfalls als höhere Gewalt.
    12.4 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen zu minimieren.

  9. Datenschutz
    Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von Circle-Fit, abrufbar unter https://www.circle-fit.com/datenschutzerklaerung.

  10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der zwingende Verbraucherschutz des Aufenthaltsstaates bleibt unberührt.
    14.2 Wenn das Mitglied seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss aus Deutschland verlegt oder dieser unbekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Circle-Fit.

  11. Streitbeilegung bei Verbraucherverträgen
    15.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für Online-Streitbeilegung bereit unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse von Circle-Fit lautet: info@germany.circle-fit.com.
    15.2 Circle-Fit ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  12. Salvatorische Klausel
    Der Mitgliedsvertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Sofern dies eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag im Ganzen unwirksam.